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   VG Sigmaringen, 28.01.2020 - 4 K 5085/19   

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VG Sigmaringen, 28.01.2020 - 4 K 5085/19 (https://dejure.org/2020,7505)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 28.01.2020 - 4 K 5085/19 (https://dejure.org/2020,7505)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 28. Januar 2020 - 4 K 5085/19 (https://dejure.org/2020,7505)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Hamburg, 22.03.2017 - 2 K 1201/15

    Wesentliche Gleichheit der Abiturprüfung - unangemessene Äußerung eines Prüfers

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.01.2020 - 4 K 5085/19
    Eine Ungleichheit in unwesentlichen Punkten, wie zum Beispiel der Lage des Prüfungsraums im Keller oder im Obergeschoss, der Farbe der Tür des Prüfungsraums, der Uhrzeit der mündlichen Prüfung, der Rechts- oder Linkshändigkeit der Prüfer oder ihres Geschlechts, ihrer politischen Auffassung oder ihrer Herkunft, sind für unwesentlich zu erachten (vgl. hierzu VG Hamburg, Urteil vom 22.03.2017 - 2 K 1201/15 -, Rn. 47, juris).

    Zum anderen soll der Prüfungsbehörde eine eigene zeitnahe Überprüfung mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung und gegebenenfalls noch rechtzeitigen Behebung oder zumindest Kompensation eines festgestellten Mangels ermöglicht werden, um auch hierdurch die Chancengleichheit mit den anderen Prüflingen zu wahren (vgl. hierzu auch VG Hamburg, Urteil vom 22.03.2017 - 2 K 1201/15 -, juris Rn. 41).

    Hinzu kommt, dass die Klägerin durch die fehlende Vorbereitungszeit nicht die Möglichkeit hatte, sich auf die bevorstehende Prüfung gedanklich vorzubereiten, so dass durch eine bessere Fokussierung möglicherweise ein anderes Ergebnis erzielt worden wäre (vgl. auch VG Hamburg, Urteil vom 22.03.2017 - 2 K 1201/15 -, juris Rn. 47).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.01.2020 - 4 K 5085/19
    Bei der Bewertung der Leistungen in der Abiturprüfung und allgemein bei der Bewertung der Leistungen in berufsbezogenen Prüfungen besteht ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Bewertungsspielraum der Prüfer (BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, juris Rn. 52 f.; BVerwG, Urteil vom 04.05.1999 - 6 C 13/98 -, juris Rn. 55; vgl. auch Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage 2014, Rn. 635 und Fn. 252 m.w.N.).

    Im gerichtlichen Verfahren beschränkt sich die Prüfung deshalb darauf, ob angesichts der vom Prüfling konkret und substantiiert geltend gemachten Einwendungen (zu dieser Obliegenheit: BVerwG, Beschluss vom 23.12.1993 - 6 B 19/93 -, juris Rn. 8; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 17.07.2008 - 3 Bf 351/07.Z -, juris, Rn. 23) Verfahrensfehler vorliegen und die Prüfer den ihnen eröffneten Bewertungsspielraum überschritten haben, indem sie anzuwendendes Recht verkannt haben, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt haben oder sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen (BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, juris Rn. 56; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage 2014, Rn. 636).

  • OVG Hamburg, 17.07.2008 - 3 Bf 351/07

    Streitwert einer auf die Notenverbesserung der bestandenen Staatsprüfung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.01.2020 - 4 K 5085/19
    Im gerichtlichen Verfahren beschränkt sich die Prüfung deshalb darauf, ob angesichts der vom Prüfling konkret und substantiiert geltend gemachten Einwendungen (zu dieser Obliegenheit: BVerwG, Beschluss vom 23.12.1993 - 6 B 19/93 -, juris Rn. 8; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 17.07.2008 - 3 Bf 351/07.Z -, juris, Rn. 23) Verfahrensfehler vorliegen und die Prüfer den ihnen eröffneten Bewertungsspielraum überschritten haben, indem sie anzuwendendes Recht verkannt haben, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt haben oder sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen (BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, juris Rn. 56; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage 2014, Rn. 636).
  • BVerwG, 23.12.1993 - 6 B 19.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an die

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.01.2020 - 4 K 5085/19
    Im gerichtlichen Verfahren beschränkt sich die Prüfung deshalb darauf, ob angesichts der vom Prüfling konkret und substantiiert geltend gemachten Einwendungen (zu dieser Obliegenheit: BVerwG, Beschluss vom 23.12.1993 - 6 B 19/93 -, juris Rn. 8; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 17.07.2008 - 3 Bf 351/07.Z -, juris, Rn. 23) Verfahrensfehler vorliegen und die Prüfer den ihnen eröffneten Bewertungsspielraum überschritten haben, indem sie anzuwendendes Recht verkannt haben, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt haben oder sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen (BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, juris Rn. 56; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage 2014, Rn. 636).
  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.01.2020 - 4 K 5085/19
    Bei der Bewertung der Leistungen in der Abiturprüfung und allgemein bei der Bewertung der Leistungen in berufsbezogenen Prüfungen besteht ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Bewertungsspielraum der Prüfer (BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, juris Rn. 52 f.; BVerwG, Urteil vom 04.05.1999 - 6 C 13/98 -, juris Rn. 55; vgl. auch Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage 2014, Rn. 635 und Fn. 252 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 30.98

    Rügeverlust bei materiellen Prüfungsfehlern.

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.01.2020 - 4 K 5085/19
    In der Rechtsprechung ist anerkannt (BVerwG, Urteil vom 27.04.1999 - 2 C 30/98 -, juris Rn. 26; Sächsisches OVG, Urteil vom 25.10.2016 - 2 A 308/15 -, juris Rn. 15; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.08.2012 - 7 ZB 12.554 -, juris Rn. 10 jeweils m.w.N.), dass ein Prüfling Mängel des Prüfungsverfahrens grundsätzlich - auch wenn dies nicht normativ bestimmt ist - unverzüglich rügen muss.
  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 118.98

    Kosten des Vorverfahrens; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten; Einholung von

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.01.2020 - 4 K 5085/19
    Die Notwendigkeit der Zuziehung der Bevollmächtigten im Vorverfahren ist hier vom Standpunkt einer nicht rechtskundigen Partei betrachtet anzuerkennen (BVerwG, Beschluss vom 14.01.1999 - 6 B 118/98 -, juris).
  • BVerwG, 06.03.1998 - 6 B 9.98

    Zeugnisnote in einem versetzungsrelevanten Fach; Gewichtung schriftlicher und

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.01.2020 - 4 K 5085/19
    Die Bewertung schulischer Leistungen ist eine originär pädagogische Aufgabe (BVerwG, Beschluss vom 06.03.1998 - 6 B 9/98 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 25.10.2016 - 2 A 308/15

    Prüfung; Rügepflicht; Zumutbarkeit; Prüfungsfähigkeit eines Prüfers

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.01.2020 - 4 K 5085/19
    In der Rechtsprechung ist anerkannt (BVerwG, Urteil vom 27.04.1999 - 2 C 30/98 -, juris Rn. 26; Sächsisches OVG, Urteil vom 25.10.2016 - 2 A 308/15 -, juris Rn. 15; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.08.2012 - 7 ZB 12.554 -, juris Rn. 10 jeweils m.w.N.), dass ein Prüfling Mängel des Prüfungsverfahrens grundsätzlich - auch wenn dies nicht normativ bestimmt ist - unverzüglich rügen muss.
  • VGH Bayern, 20.08.2012 - 7 ZB 12.554

    Mündliche Rüge von Mängeln des Prüfungsverfahrens; Obliegenheiten des Prüflings;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.01.2020 - 4 K 5085/19
    In der Rechtsprechung ist anerkannt (BVerwG, Urteil vom 27.04.1999 - 2 C 30/98 -, juris Rn. 26; Sächsisches OVG, Urteil vom 25.10.2016 - 2 A 308/15 -, juris Rn. 15; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.08.2012 - 7 ZB 12.554 -, juris Rn. 10 jeweils m.w.N.), dass ein Prüfling Mängel des Prüfungsverfahrens grundsätzlich - auch wenn dies nicht normativ bestimmt ist - unverzüglich rügen muss.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2020 - 9 S 1116/20

    Protokollierungspflicht bei mündlicher Abiturprüfung - in der Prüfung verwendete

    Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 28. Januar 2020 - 4 K 5085/19 - wird abgelehnt.
  • VG Köln, 15.07.2022 - 6 L 651/22
    vgl. für die Nutzung eines mitgebrachten USB-Sticks an Schul-Computern VG Sigmaringen , Urteil vom 28.01.2020 - 4 K 5085/19 -, juris, Rn. 21ff.
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